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BGH, 07.10.1992 - XII ZB 94/91 |
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Berechnung einer Versorgungsanwartschaft nach der Scheidung einer Ehe - Versorgungsausgleich auf der Grundlage einer ehezeitlichen Versorgungsanwartschaft unter Beachtung der geänderten Grundlagen für die Berechnung eines Beamtenruhegehalts
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- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91
Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - XII ZB 94/91
Es erfaßt nach seiner Übergangsregelung in § 85 BeamtVG i.V. mit dem Hamburgischen Beamtengesetz auch die Versorgung des Ehemannes (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 aaO).Wie der Senat mit Beschluß vom 7. Oktober 1992 (XII ZB 58/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) dargelegt hat, bedarf es daher im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch in noch nicht abgeschlossenen Fällen, in denen das Ehezeitende vor dem 1. Januar 1992 liegt, neuer Rentenauskünfte auf der Grundlage des jetzt geltenden Rentenrechts (vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90 - FamRZ 1992, 790, 791).
- BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - XII ZB 94/91
Der Senat hat mehrfach entschieden, daß nur das zur Zeit der Entscheidung geltende Recht anzuwenden ist, wenn es nach seinem zeitlichen Geltungswillen den in Frage stehenden Sachverhalt erfaßt (BGHZ 90, 52 ff., 57, 62 und ständige Rechtsprechung). - BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81
Versorgungsausgleich in Härtefällen
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - XII ZB 94/91
Das zwischenzeitlich in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes ist auch im Verfahren der weiteren Beschwerde zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 842/81 - FamRZ 1983, 1003, 1004). - BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90
Nichtbrücksichtigung von Anwartschaften bei Nachentrichtung freiwilliger Beiträge …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - XII ZB 94/91
Wie der Senat mit Beschluß vom 7. Oktober 1992 (XII ZB 58/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) dargelegt hat, bedarf es daher im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch in noch nicht abgeschlossenen Fällen, in denen das Ehezeitende vor dem 1. Januar 1992 liegt, neuer Rentenauskünfte auf der Grundlage des jetzt geltenden Rentenrechts (vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90 - FamRZ 1992, 790, 791). - BGH, 07.10.1992 - XII ZB 5/91
Berücksichtigung der geänderten Grundlagen für die Berechnung eines …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - XII ZB 94/91
Die im Gesetz zur Änderung des BeamtVG enthaltenen geänderten Grundlagen für die Berechnung eines Beamtenruhegehalts konnten somit vor dem 1. Januar 1992 noch nicht angewendet werden (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 5/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).